> 50 - 99 Mitarbeiter
> Umsatzklasse Bis 10 Mio. €
> Gegründet 1926
> Eigentümer
Typ: Kommunen
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Kommunaler Schadenausgleich
Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Kreis: Kiel
Bundesland: Schleswig-Holstein
Telefon: 0431-57925-0
Web: www.ksa-kiel.de
Die KSA Kommunaler Schadenausgleich Schleswig-Holstein ist eine regional agierende kommunale Selbsthilfeorganisation.
Sie ist ein nicht rechtsfähiger Zusammenschluss von Gemeinden, Städten und Gemeindeverbänden, von Ämtern, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbänden, von rechtsfähigen kommunalen Einrichtungen wie Vereinen und Verbänden sowie von Unternehmen mit einer mehrheitlichen kommunalen Beteiligung.
Die beteiligen sich an dem nach dem Umlageprinzip finanzierten Schadenausgleich. Ziel ist der Ausgleich der Aufwendungen der kommunalen Mitglieder für die gesetzliche Haftpflicht, die Haltung von Kraftfahrzeugen und die kommunale Unfallfürsorge. Dementsprechend gewährt die KSA Schleswig-Holstein ihren Mitgliedern in folgenden vier Bereichen Schutz:
Die KSA Schleswig-Holstein ist von der Versicherungsaufsicht freigestellt und ebenso wie ihre in den anderen Bundesländern arbeitenden Schwesterfirmen in der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer, kurz BADK, organisiert. Das ganze System ist quasi eine Selbstversicherung mit einer Teilung des Risikos, weil versicherbare Risiken nicht von gewerblichen Versicherungsunternehmen abgedeckt werden.
Gegründet wurde der erste Vorläufer der KSA 1926 als der Haftpflichtverband Schleswig-Holsteinischer Städte. Dreimal gab es weitere Schadensausgleiche, 1928 entstand der Kommunale Schülerunfallschadenausgleich, 1953 der Kommunale Autokaskoschadenausgleich und 1956 der Kommunale Autoinsassenunfallschadenausgleich. Die vereinigten sich dann 1963 zu einem Ausgleich mit vier Verrechnungsstellen. (sc)
Sie ist ein nicht rechtsfähiger Zusammenschluss von Gemeinden, Städten und Gemeindeverbänden, von Ämtern, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbänden, von rechtsfähigen kommunalen Einrichtungen wie Vereinen und Verbänden sowie von Unternehmen mit einer mehrheitlichen kommunalen Beteiligung.
Die beteiligen sich an dem nach dem Umlageprinzip finanzierten Schadenausgleich. Ziel ist der Ausgleich der Aufwendungen der kommunalen Mitglieder für die gesetzliche Haftpflicht, die Haltung von Kraftfahrzeugen und die kommunale Unfallfürsorge. Dementsprechend gewährt die KSA Schleswig-Holstein ihren Mitgliedern in folgenden vier Bereichen Schutz:
- Haftpflicht
- Autoinsassenunfall
- Autokasko und
- Schulunfall
Die KSA Schleswig-Holstein ist von der Versicherungsaufsicht freigestellt und ebenso wie ihre in den anderen Bundesländern arbeitenden Schwesterfirmen in der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer, kurz BADK, organisiert. Das ganze System ist quasi eine Selbstversicherung mit einer Teilung des Risikos, weil versicherbare Risiken nicht von gewerblichen Versicherungsunternehmen abgedeckt werden.
Gegründet wurde der erste Vorläufer der KSA 1926 als der Haftpflichtverband Schleswig-Holsteinischer Städte. Dreimal gab es weitere Schadensausgleiche, 1928 entstand der Kommunale Schülerunfallschadenausgleich, 1953 der Kommunale Autokaskoschadenausgleich und 1956 der Kommunale Autoinsassenunfallschadenausgleich. Die vereinigten sich dann 1963 zu einem Ausgleich mit vier Verrechnungsstellen. (sc)
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