Unfallkasse Saarland

Versicherungsgesellschaften aus Saarbrücken


Unfallkasse Saarland

Adresse:
Beethovenstr. 41
66125 Saarbrücken

Kreis: Regionalverband Saarbrücken
Bundesland: Saarland
Telefon: 06897-9733-0
Web: www.uks.de

wer-zu-wem-Ranking: Platz 75.800 von 140.000

> Mitarbeiter: 50 - 99 (in Deutschland)

> Umsatzklasse: Bis 10 Mio. Euro

> Eigentümer:

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Gruppenkriterium Genossenschaften
Inhabergeführt
Holding:
Die Unfallkasse Saarland UKS erbringt Leistungen bei Arbeitsunfällen.

Im Fokus der saarländischen Institution mit Sitz in Saarbrücken stehen Services bei Arbeitsunfällen und Schulunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Darüber hinaus sind auch Wegeunfälle im Portfolio enthalten. Versichert sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie Schüler und Kindergartenkinder. Auch sind ehrenamtlich Tätige und Haushaltshilfen in Privathaushalten geschützt. Einen Schwerpunkt nimmt die Prävention ein. Für diesen Zweck werden Seminare angeboten.

Zu den Leistungen zählen die Heilbehandlung sowie ergänzende Therapien bei Pflegebedürftigkeit. Auch können die Betroffenen Geldzuwendungen erhalten. Insofern besteht die gesetzliche Pflicht, den jeweiligen Schaden zu beseitigen. Im Todesfall wird sowohl Sterbegeld bezahlt als auch die Überführungskosten und eine Rente für den Ehepartner sowie die Kinder. Berechnungsgrundlage ist stets der Jahresarbeitsverdienst.

Kernkompetenzen sind die Prävention zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Gesundheitsgefahren. Unterteilt sind die Themenfelder nach den jeweiligen Betriebsarten wie Bauhöfe oder Hochschulen sowie Schulen. Auch werden Erst-Hilfe-Ausbildungen offeriert.

Der Unfallkasse ist die Feuerwehr angeschlossen. Versichert sind sowohl die aktiven Mitglieder als auch die Kinderwehren und Jugendwehren. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören sowohl Alarmübungen als auch der Werkstättendienst oder öffentliche Veranstaltungen.

Die Institution ist selbst verwaltet. Über die Vertreterversammlung werden sowohl die Vorstandsmitglieder als auch die Versichertenvertreter gewählt. Einzelne Aufgaben können von Ausschüssen übernommen werden. Zu den ständigen Ausschüssen zählen der Rentenausschuss und der Widerspruchsausschuss sowie der Präventionsausschuss und der Finanzausschuss. (fi)





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