Fair Parken
Immobilienfirmen aus Düsseldorf Download Unternehmensprofil
> 162 Mitarbeiter
> Umsatzklasse: 50 - 100 Mio. Euro
> - Gründung
fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf
Kreis: Düsseldorf
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Gesellschafter
Dr. André Westhoff
Typ: Familien
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 73725
Stammkapital: 57.143 Euro
UIN: DE297338251
Kontakte
GeschäftsführerThomas Herrmann
Mirco Michalski
Markus Mittelstädt
Fair Parken ist ein Unternehmen für Parkraumbewirtschaftung.
Das Unternehmen überwacht die Einhaltung der Parkzeit auf privaten Supermärkten und Einkaufszentren. Das Geschäftsmodell ist aber nicht ganz unumstritten.
Auf der einen Seite gibt es das Interesse des Supermarkbetreibers. Häufig werden die Parkplätze von Autofahrern genutzt, die gar keine Kunden sind. Diese Fremdparker blockieren die Plätze für die Supermarkt-Kunden. Der Supermarkt kann dann Fremdunternehmen beauftragen, welches bei Parkplatz-Verstößen "Strafzettel" verteilt.
Das scheint auf den ersten Blick eine praktische Lösung für den Supermarkt. Allerdings verärgert der Betreiber auch damit Kunden, die beispielsweise vergessen haben ihre Parkscheibe ins Auto zu legen. Der Kunde wird sich dann überlegen, ob er dort noch einmal einkauft.
Es ist vor allem wichtig, dass der Supermarkt seine Parkbedingungen deutlich gekennzeichnet. Nur dann hat er ein Recht eine Strafzahlung zu verlangen.
Die Höhe der verlangten Vertragsstrafe darf nach Ansicht von Juristen nicht höher sein als die üblichen Kosten eines normalen Parkverstoßes im öffentlichen Raum. Wer im öffentlichen Raum bis zu 30 Minuten ohne Parkscheibe parkt, muss dafür in der Regel ein Bußgeld von nur zehn Euro zahlen. Ein privates Knöllchen, das von diesem Betrag zu sehr abweicht, dürfte vor Gericht als unfair und damit unwirksam gelten. (sd)
Das Unternehmen überwacht die Einhaltung der Parkzeit auf privaten Supermärkten und Einkaufszentren. Das Geschäftsmodell ist aber nicht ganz unumstritten.
Auf der einen Seite gibt es das Interesse des Supermarkbetreibers. Häufig werden die Parkplätze von Autofahrern genutzt, die gar keine Kunden sind. Diese Fremdparker blockieren die Plätze für die Supermarkt-Kunden. Der Supermarkt kann dann Fremdunternehmen beauftragen, welches bei Parkplatz-Verstößen "Strafzettel" verteilt.
Das scheint auf den ersten Blick eine praktische Lösung für den Supermarkt. Allerdings verärgert der Betreiber auch damit Kunden, die beispielsweise vergessen haben ihre Parkscheibe ins Auto zu legen. Der Kunde wird sich dann überlegen, ob er dort noch einmal einkauft.
Es ist vor allem wichtig, dass der Supermarkt seine Parkbedingungen deutlich gekennzeichnet. Nur dann hat er ein Recht eine Strafzahlung zu verlangen.
Die Höhe der verlangten Vertragsstrafe darf nach Ansicht von Juristen nicht höher sein als die üblichen Kosten eines normalen Parkverstoßes im öffentlichen Raum. Wer im öffentlichen Raum bis zu 30 Minuten ohne Parkscheibe parkt, muss dafür in der Regel ein Bußgeld von nur zehn Euro zahlen. Ein privates Knöllchen, das von diesem Betrag zu sehr abweicht, dürfte vor Gericht als unfair und damit unwirksam gelten. (sd)
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