UGV-Inkasso
Inkassofirmen aus Harthausen

> 100 in Deutschland Mitarbeiter

> Umsatzklasse 10 - 50 Mio. €

> Gegründet 1991

> Eigentümer

Werner Jentzer
Typ: Familien
Inhabergeführt
Holding:
wer-zu-wem-Ranking
Platz 48.883 von 140.000

UGV-Inkasso GmbH

Modenbachstr. 1
67376 Harthausen

Kreis: Rhein-Pfalz-Kreis
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Telefon: 06344-947898
Web: www.ugv-inkasso.de

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 52654
Genossenschaftsregister:
Rechtsform:
UIN: DE143868239

Die Firma UGV Inkasso ist spezialisiert auf das Übernehmen von Forderungen.

Kernkompetenz des rheinland-pfälzischen Unternehmens mit Sitz in Harthausen ist das Eintreiben von Außenständen. Zu den Auftraggebern gehören sowohl Freiberufler als auch Ärzte und mittelständische Handwerksbetriebe. Zudem nutzen die Services Banken und Versandhäuser sowie Versicherungen. Betont wird der Einsatz einer EDV, die ständig optimiert wird. Eingetrieben werden insbesondere große Forderungsmengen. Überwiegend erfolgt das Bearbeiten der Projekte auf Erfolgsbasis.

Unterteilt sind die Dienstleistungen in drei Bereiche.
Beim Forderungskauf erfolgt die Übernahme des Risikos bezüglich der Ausfälle. Insofern erhalten die Kunden das Kapital.
Rund um das Inkasso werden unbestrittene Forderungen übernommen, die ausgemahnt sind. Zum Leistungsprogramm gehören Mahnschreiben und Anrufe. Daran schließt sich das gerichtliche Inkasso an. Zur Verfügung stehen für diesen Zweck erfahrene Rechtsanwälte. Bei hartnäckigen sowie uneinsichtigen oder auch Schuldnern, die sozial schwach sind, wird die Forderung anschließend zwangsweise eingetrieben.
Vervollständigt wird das Angebot vom Forderungsmanagement inklusive dem Versand der Rechnungen.

Gegründet wurde der Betrieb im Jahre 1991. In die Kritik geriet der Anbieter 2003. Damals warnte die Verbraucherzentrale des Bundeslandes vor faulen Tricks. So wurden Verbraucher über einen Gewinn informiert und zum Kauf von Waren aufgefordert. Anschließend erfolgte die Zahlungsaufforderung. 2016 wurde zudem eine negative Feststellungsklage erzielt und das Gericht entschied gegen einen angeblichen Kaufvertrag. Dieser war von anfänglich gut zwanzig Euro auf über fünfhundert Euro angewachsen. (fi)






Geschäftsführer
Werner Jentzer
Frank Schork


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