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FAQ ZUGANG / RECHNUNGEN
Wie ändere ich mein Password beim Zugang?
Wenn Sie eingeloggt sind gehen Sie einfach auf das Zahnrad in der Menüleiste ganz oben. Unter dem Punkt PASSWORT können Sie Ihr Password ändern.
Wenn Sie eingeloggt sind gehen Sie einfach auf das Zahnrad in der Menüleiste ganz oben. Unter dem Punkt PASSWORT können Sie Ihr Password ändern.
Wie ändere ich den Benutzer?
Der Benutzer ist über Ihre E-Mail-Adresse definiert. Diese können Sie nicht selbst ändern. Schicken Sie uns dafür einfach eine E-Mail. Wir ändern dann den Benutzen und hinterlegen in unserem CRM wer die Änderung veranlasst hat.
Der Benutzer ist über Ihre E-Mail-Adresse definiert. Diese können Sie nicht selbst ändern. Schicken Sie uns dafür einfach eine E-Mail. Wir ändern dann den Benutzen und hinterlegen in unserem CRM wer die Änderung veranlasst hat.
Ich habe Fragen zu einer Rechnung oder einer Mahnung?
Bitte schicken Sie uns Fragen zu einer Rechnung oder einer Mahnung bitte immer per E-Mail. Das erleichtert den Arbeitsablauf. Wir können den Vorgang dann in Ruhe prüfen und bearbeiten. Telefonisch geben wir grundsätzlich keine Auskünfte zu Rechnungen und Mahnungen.
Bitte schicken Sie uns Fragen zu einer Rechnung oder einer Mahnung bitte immer per E-Mail. Das erleichtert den Arbeitsablauf. Wir können den Vorgang dann in Ruhe prüfen und bearbeiten. Telefonisch geben wir grundsätzlich keine Auskünfte zu Rechnungen und Mahnungen.
Warum kann ich den Zugang nicht monatlich zahlen?
Das ist für uns leider zu viel Aufwand. Wir müssten dann jeden Monat Rechnungen verschicken und auch unser Buchungsvolumen würde stark ansteigen. In der Konsequenz müssten wir dann höhere Preise nehmen.
Das ist für uns leider zu viel Aufwand. Wir müssten dann jeden Monat Rechnungen verschicken und auch unser Buchungsvolumen würde stark ansteigen. In der Konsequenz müssten wir dann höhere Preise nehmen.
Wie kommt der Vertrag beim Zugang zustande?
Mit der Registrierung für den Zugang schließen Sie einen Nutzungsvertrag in Form eines Mietvertrages gem. §§ 535, 548a BGB ab.
Mit der Registrierung für den Zugang schließen Sie einen Nutzungsvertrag in Form eines Mietvertrages gem. §§ 535, 548a BGB ab.
Wie kündige ich den Zugang?
Sie können den Zugang bis 6 Wochen vor Ablauf per E-Mail oder Brief kündigen. Kündigungen per Telefon nehmen wir grundsätzlich nicht an. Bedenken Sie, dass die Folgejahre einen günstigeren Tarif enthalten und wir diesen Tarif nur den bestehenden Kunden gewähren können. Eine Reaktivierung zu den alten Konditionen ist später nicht mehr möglich.
Sie können den Zugang bis 6 Wochen vor Ablauf per E-Mail oder Brief kündigen. Kündigungen per Telefon nehmen wir grundsätzlich nicht an. Bedenken Sie, dass die Folgejahre einen günstigeren Tarif enthalten und wir diesen Tarif nur den bestehenden Kunden gewähren können. Eine Reaktivierung zu den alten Konditionen ist später nicht mehr möglich.
Wann wird die Kündigung aktiv?
Die Kündigung wird entsprechend unserer AGB erst aktiv wenn Sie bestätigt wurde:
Die Kündigung wird entsprechend unserer AGB erst aktiv wenn Sie bestätigt wurde:
Laufzeit und Kündigung:
Sie können den Datenbankzugang ab Freischaltung ein Jahr lang unbegrenzt nutzen. Der Vertrag VERLÄNGERT SICH AUTOMATISCH um ein Jahr. Sie können den Vertrag jederzeit bis 6 Wochen vor Ablauf der Jahresfrist kündigen. Dafür reicht eine einfache Mail an bestellung@wer-zu-wem.de. Wir werden Ihnen die Kündigung dann per E-Mail bestätigen. Die Kündigung ist nur wirksam wenn Sie von uns bestätigt wurde
Sie bekommen von uns eine Bestätigung per E-Mail.
Wenn Sie eine Kündigung per Post verschicken obliegt Ihnen der Nachweis des Empfangs (beispielsweise durch Einwurfeinschreiben).
Grundsätzlich reicht aber eine E-Mail die wir dann bestätigen.
Sie können den Datenbankzugang ab Freischaltung ein Jahr lang unbegrenzt nutzen. Der Vertrag VERLÄNGERT SICH AUTOMATISCH um ein Jahr. Sie können den Vertrag jederzeit bis 6 Wochen vor Ablauf der Jahresfrist kündigen. Dafür reicht eine einfache Mail an bestellung@wer-zu-wem.de. Wir werden Ihnen die Kündigung dann per E-Mail bestätigen. Die Kündigung ist nur wirksam wenn Sie von uns bestätigt wurde
Können Sie eine Verlängerung nachträglich stornieren?
Eine Stornierung nach Ablauf der Kündigungsfrist ist nicht mehr möglich. Wir würden auch unsere anderen Kunden benachteiligen. Es ist auch unerheblich ob Sie den Zugang nutzen oder nicht. Wir stellen eine Leistung zur Verfügung und müssen hierfür auch entsprechend Software und Personal für Recherche bereitstellen. Wird der Datenbankzugang nicht mehr benötigt, muss dieser spätestens sechs Wochen vor der jährlichen Verlängerung gekündigt werden.
Eine Stornierung nach Ablauf der Kündigungsfrist ist nicht mehr möglich. Wir würden auch unsere anderen Kunden benachteiligen. Es ist auch unerheblich ob Sie den Zugang nutzen oder nicht. Wir stellen eine Leistung zur Verfügung und müssen hierfür auch entsprechend Software und Personal für Recherche bereitstellen. Wird der Datenbankzugang nicht mehr benötigt, muss dieser spätestens sechs Wochen vor der jährlichen Verlängerung gekündigt werden.
Was ist wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hat?
Wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hat können wir den Zugang gerne auf einen anderen Mitarbeiter umschreiben. Allein die Tatsache, dass der Mitarbeiter nicht mehr im Unternehmen ist, befreit Sie aber nicht von der Zahlung der Rechnung. Das müssen Sie im sog. Innenverhältnis klären.
Wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hat können wir den Zugang gerne auf einen anderen Mitarbeiter umschreiben. Allein die Tatsache, dass der Mitarbeiter nicht mehr im Unternehmen ist, befreit Sie aber nicht von der Zahlung der Rechnung. Das müssen Sie im sog. Innenverhältnis klären.