Personenregister von A-Z

Die Köpfe der deutschen Wirtschaft

Ob Geschäftsführer, Vorstand oder Inhaber – hier finden Sie alle relevanten Namen hinter Deutschlands TOP Unternehmen.

Mit dabei: Familienunternehmen, Mittelstand, Konzerne und aufstrebende Newcomer. Jeder Eintrag enthält nicht nur den Namen, sondern auch das zugehörige Unternehmen und den Standort. Präzise, strukturiert und ideal für Wirtschaftsjournalisten, Rechercheure oder Marktinteressierte. Vom Industrievorstand bis zur Agenturinhaberin – hier entdecken Sie Deutschlands Wirtschaftsgesichter.
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Adressliste

Recherchierte Firmenadressen

Zum sofortigen Download als Excel-Datei. Auswahl aus 350 Branchen, nach Regionen und Unternehmensgröße. Die optimale Wahl für den einmaligen Kauf von Adressen.

2. Ebene

Entscheider 2. Ebene

Telefonisch erfragte Ansprechpartner für zielgerichtete Mailings mit geringeren Streuverlusten und für eine direkte Ansprache. Über 28 Funktionsebenen von Personalleiter bis IT-Leiter.



Warum sind Geschäftsführerdaten unkritisch

Die Namen der Geschäftsführer sind für jeden frei zugänglich. Sie stehen im Handelsregister, im Bundesanzeiger, im Impressum und vielfach im Internet. Zwar sind auch die Namen der Geschäftsführer personbezogene Daten. Aber aufgrund der freien Verfügbarkeit wenig schützenswert.


Wie ist das mit der 2. Ebene

Die Ansprechdaten der 2. Ebene sind schon sensiblere Personendaten. Die Namen sind – weil telefonisch erfragt und Sie auch immer die erste erfassende Stelle angeben können – relativ unkritisch. Was aber auch hier nicht erlaubt ist sind Durchwahlen und persönliche E-Mails.


Wie ist das mit Anbietern die Durchwahlen anbieten?

Das ist definitiv nicht erlaubt. Genauso wie persönliche E-Mails. Diese Unternehmen argumentieren zwar, dass es die Möglichkeit des Opt-Outs gibt. Aber das ist die Rechtssituation in den USA oder in UK. Nicht in Deutschland. Die Unternehmen haben ihren Sitz im EU-Ausland und sind für EU-Behörden nicht zu greifen. Letztlich wird man Sie zur Verantwortung ziehen.

Ein kleines Beispiel:

Ein Unternehmen hat eine Marketingmitarbeiterin eines Autohauses auf ihrem privaten Handy angerufen. Das führte zu einer Beschwerde beim Datenschutzbeauftragen und zu einer Abmahnung. Effekt: Keinen Kunden gewonnen und Ärger am Hals. Es geht 1.000 mal gut. Aber beim 1.001 mal haben Sie ein Problem - und zwar ein Richtiges. Denn Firmenadressen mit Opt-In gibt es nicht.