Jameda
Internetfirmen aus München

Adresse
jameda GmbH

Balanstr. 71a
81541 München

Kreis: München (Stadt)
Bundesland: Bayern

Kontakt
Telefon: 089-2000185-80
Web: www.jameda.de

Geschäftsführer
Dr. Florian Weiß
Fritz Edelmann
Bernhard Anzenberger

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Allgemeine Daten

Mitarbeiter: 40 in Deutschland
Umsatzklasse Bis 10 Mio. Euro
Gründungsjahr: 2007
Standorte

Gruppe/Gesellschafter

Hubert Burda Familie
Typ: Familien
Inhabergeführt
Holding:

Börsennotiert:
WKN: ()
ISIN:

Handelsregister

Amtsgericht München HRB 168659
Genossenschaftsregister:
Stammkapital: 83.350 Euro
Rechtsform:

UIN: DE255275379

wer-zu-wem-Ranking

Platz 96.118 von 140.000


Die Firma Jameda agiert als größtes deutsches Arztbewertungs-Portal.

Im Mittelpunkt des bayerischen Unternehmens mit Sitz in München steht der Betrieb einer Plattform zur Bewertung von Ärzten durch Patienten. Bei der Qualitätssicherung kommt ein automatischer Prüfalgorithmus zum Einsatz mit dem Zweck, Beleidigungen oder Manipulationsversuche zu unterbinden. Praxisinhaber haben die Möglichkeit, kostenpflichte Werbeseiten als Premiumeinträge zu veröffentlichen.

2015 wurden monatlich rund 5,65 Millionen User gezählt.

Aufgelistet sind die Stammdaten von deutschlandweit etwa 250.000 Ärzten.
Weitere 230.000 entfallen auf Personen des Gesundheitswesens.
An Rückmeldungen der Patienten gab es etwa 2,5 Millionen.

Es handelt sich um eine hundertprozentige Tochter von Burda Digital und gehört somit der Holding Hubert Burda Media.

Gegründet wurde die Plattform im Jahre 2007 durch Barbara und Michael Nowak sowie Jan Richter und Markus Reif. Ziel war die Schaffung von Hilfestellungen für Patienten, um einen geeigneten Mediziner zu finden. Auch betraf dieses neue Online-Angebot die Medikamente und Pharmazeutika. 2008 wurden die Gesellschafteranteile von der Aktiengesellschaft Tomorrow Focus und dem Verlag Focus Magazin erworben. 2011 wurde Tomorrow Focus alleiniger Gesellschafter. Seit 2016 gehört das Portal Burda Digital. Bemängelt wird von Stiftung Warentest die Ermangelung von durchschnitten Arztbewertungen. Ferner seien die Patientenbewertungen von den käuflichen Brancheneinträgen der Ärzte nicht jedes Mal eindeutig zu erkennen. 2016 wurde vor dem Landgericht München die Klage eines bewerteten Mediziners abgelehnt und die Kritik durfte bestehen bleiben. (fi)


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