DSGVO konform

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Grundsätzlich:

Die DSGVO betrifft das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten. Nicht unter die DGVSO fällt das Thema Werbung und Informationen zu Unternehmen.

Daten zu Unternehmen können deshalb nicht unter die DSGVO fallen, weil eine GmbH keine Person ist. Angaben zu Gesellschaftern in denen Personen erwähnt werden fallen nur bedingt unter die DSGVO und sind im Falle von wer-zu-wem mit der Pressefreiheit abgedeckt.

Relevant sind für die DSGVO daher nur Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern.

Alles Andere ist datenschutzrechtlich höchst bedenklich:

Der Kauf und das Speichern von direkten E-Mails und Durchwahlnummern ist schlichtweg illegal. Letztendlich wird man Sie dafür in Haftung nehmen. Nicht den Anbieter der Daten, der vielleicht seinen Sitz sogar in den USA oder in England hat. Lediglich wenn die Daten auf einer Homepage zu finden sind (was aber in den seltensten Fällen der Fall ist) könnte man solche Daten nutzen.

Mehr zur DSGVO gibt es hier.

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