Lohnsteuerhilfe Bayern

Steuerberater & Wirtschaftsprüfer aus München


Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
- Lohnsteuerhilfeverein -
Adresse:
Riesstr. 17
80992 München

Kreis: München (Stadt)
Bundesland: Bayern
Telefon: 089-278131-0
Web: www.lohi.de

wer-zu-wem-Ranking: Platz 5.519 von 140.000

> Mitarbeiter: 1.100 in Deutschland (in Deutschland)

> Umsatzklasse: 100 - 250 Mio. Euro

> Gegründet: 1966

> Eigentümer:

Lohnsteuerhilfeverein Bayern
Gruppenkriterium Vereine
Inhabergeführt
Holding:
Der Verein Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. offeriert Lohnsteuerhilfen.

Im Zentrum des bayerischen Dienstleisters mit Sitz in München steht das Ziel, Steuern für die Mitglieder zu sparen. Erstellt werden Einkommensteuererklärungen. Zudem erfolgen Hilfestellungen bei den Anträgen zur Lohnsteuerermäßigung. Ergänzt wird das Angebot von Einsprüchen gegen die ergangenen Bescheide. Auch werden Klagen vor Gericht eingereicht. Vervollständigt wird das Angebot von Beratungen in sämtlichen steuerlichen Belangen. Zugeschnitten sind die Leistungen von Schülern über Familien bis zu Rentnern.

Erstellt werden schwerpunktmäßig Einkommensteuererklärungen. Darüber hinaus erfolgen Beratungen zur privaten Altersvorsorge und Steuerspar-Möglichkeiten. Impliziert sind die Vermögensbildung oder die Karriereplanung. Betont wird hierzu die begrenzte Beratungsbefugnis auf steuerliche Belange. Darüber hinaus umfasst das Portfolio die Antragstellung von Nichtveranlagungsbescheinigungen und das Kindergeld sowie die Eigenheimzulage oder Wohnungsbauprämie.

Erhoben wird ein Jahresbeitrag. Dies ist abhängig von der Höhe der jeweiligen Einnahmen. Zudem erfolgt eine Aufnahmegebühr. Im Geschäftsjahr 2019 lag diese Summe bei 15 Euro. Der Mitgliedbeitrag war innerhalb dieses Zeitraums gestaffelt und kostete zwischen 45 Euro und 375 Euro.

Eingerichtet sind mehr als dreihundert Beratungsstellen in ganz Deutschland.
Die Zahl der Mitglieder liegt bei 650.000.

Entstanden ist die Lohnsteuerhilfe im Jahre 1966 als eine regionale Bürgerinitiative. 1971 erweiterte sich der Aktionsradius auf Deutschland und ab 1991 auf die neuen Bundesländer. 1998 eröffneten erstmals nebenberufliche Beratungsstellen. 2007 erfolgte der Gang zum Bundesverfassungsgericht wegen Kürzungen bei der Pendlerpauschale. (fi)



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