Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
aus Schwerin

> 90 in Deutschland Mitarbeiter

> Umsatzklasse Bis 10 Mio. €

> Eigentümer

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Typ: Genossenschaften
Inhabergeführt
Holding:
wer-zu-wem-Ranking
Platz 66.075 von 140.000

Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern

Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin

Kreis: Schwerin
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385-5181-0
Web: www.unfallkasse-mv.de


Genossenschaftsregister:
Rechtsform: KdÖR Körperschaft des öffentlichen Rechts
UIN:

Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für das Vermeiden von Arbeitsunfällen.

Kernkompetenzen der mecklenburgisch-vorpommerschen Institution mit Sitz in Schwerin sind die drei klassischen Aufgabenfelder Prävention und Rehabilitation sowie Entschädigung. Schwerpunktmäßig geht es um die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. Gesetzlich verpflichtet ist die Unfallkasse, die jeweils Berechtigten schnell mit Leistungen zu unterstützen.

Versichert sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes inklusive von ehrenamtlich Tätigen sowie Ersthelfern. Auch sind Schüler und Kinder von Kindertageseinrichtungen versichert. Darüber hinaus gehören die Ministerien sowie deren nachgeordneten Behörden inklusive der Ämter zum Versichertenkreis. Ausgenommen sind Beamte. Insgesamt umfasst der Personenkreis circa 450.000 Menschen.

Einen Schwerpunkt nimmt die Prävention ein. Zu diesem Zweck werden kostenlose Seminare und Fachtagungen sowie Projekte angeboten. Themenbereiche sind das Mobbing und die Gesprächsführung oder die Suchtprävention. Zudem erstreckt sich das Angebot auf Seminare für Tagesmütter sowie Hausmeister.

Gemeldet wurden im Versicherungsjahr 2012 über 36.000 Unfälle. Als Leistungen erfolgt eine medizinische Rehabilitation von der Erstversorgung über die Krankengymnastik bis zum Hilfsmittelschaden. Entschädigungen erfolgen in Form von Verletztengeld und Pflegegeld sowie Übergangsgeld oder auch Sterbegeld inklusive der Überführungskosten. Hinterbliebene erhalten eine Rente. In Abhängigkeit zur Erkrankung stehen auch Mehrleistungen zur Verfügung. Über das persönliche Budget als Rechtsanspruch können die Betroffenen selbst entscheiden, welche Hilfestellungen genutzt werden sollen.

Die Unfallkasse verwaltet sich selbst. Die Organe sind die Vertreterversammlung und der Vorstand sowie die Geschäftsführung. (fi)





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