Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Versicherungsgesellschaften aus Andernach


Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Adresse:
Orensteinstr. 10
56626 Andernach

Kreis: Mayen-Koblenz
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Telefon: 02632-960-0
Web: www.ukrlp.de

wer-zu-wem-Ranking: Platz 44.842 von 140.000

> Mitarbeiter: 160 in Deutschland (in Deutschland)

> Umsatzklasse: 10 - 50 Mio. Euro

> Eigentümer:

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Gruppenkriterium Genossenschaften
Inhabergeführt
Holding:
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz UK RLP ist zuständig für den Gesundheitsschutz.

Im Mittelpunkt des rheinland-pfälzischen Dienstleisters mit Sitz in Andernach stehen Leistungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Arbeitsunfällen. Gesetzlich versichert sind überdies ehrenamtlich Tätige und freiwillige Feuerwehren inklusive von Ersthelfern sowie Studenten. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz auch Haushaltshilfen von privaten Haushalten sowie Schüler und Kindergartenkinder.

Schwerpunktmäßig erfolgen Services rund um die Prävention von Arbeitsunfällen. Für diesen Zweck werden kostenlose Seminare angeboten. Das Spektrum umfasst von Themenfeldern für Kindertageseinrichtungen über den Gesundheitsschutz in Schulen bis zur Handhabung von Bearbeitungsmaschinen und die Stressbewältigung.
Verhütet werden sollen außerdem Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und etwaige arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Tritt ein entsprechender Unfall ein, geht es darum, die Leistungsfähigkeit der Betroffenen wiederherzustellen. Auch werden Hinterbliebene entschädigt und erhalten Geldzuwendungen.

Aufgebracht werden die Leistungen durch ein Umlageverfahren. Einerseits resultieren die Mittel durch die Beiträge der Kommunen und andererseits durch das Bundesland selbst.

Versichert sind circa 1,5 Millionen Personen im Aktionsradius des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

Die Unfallkasse ist selbstverwaltet. Zusammengesetzt ist die Institution sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern.

2016 fanden Sozialforschungen durch das Institut TNS statt. Auf dem Prüfstand standen dabei die erlassenen Regelungen rund um den Arbeitsschutz. Evaluiert werden sollten sowohl die Praktikabilität als auch die Wirksamkeit. Für diesen Zweck wurden Befragungen auf freiwilliger Basis durchgeführt. Die Ergebnisse sollen in zukünftige Konzepte einfließen. (fi)





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