Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Versicherungsgesellschaften aus Düsseldorf


Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Adresse:
Sankt-Franziskus-Str. 146
40470 Düsseldorf

Kreis: Düsseldorf
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0211-9024-0
Web: www.unfallkasse-nrw.de

wer-zu-wem-Ranking: Platz 10.960 von 140.000

> Mitarbeiter: 750 in Deutschland (in Deutschland)

> Umsatzklasse: 50 - 100 Mio. Euro

> Gegründet: 1884

> Eigentümer:

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Gruppenkriterium Genossenschaften
Inhabergeführt
Holding:
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen UK NRW ist zuständig für die Arbeitssicherheit.

Im Zentrum der nordrhein-westfälischen Institution mit der Zentrale in Düsseldorf steht die Versicherung bei Unfällen. Es handelt sich um eine selbst verwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts. Versichert sind sowohl Bedienstete des öffentlichen Dienstes als auch Schüler und Auszubildende. Darüber hinaus sind Gefangene versichert sowie Kindergartenkinder oder ehrenamtlich Tätige. Herausgegeben wird das Informationsblatt Infoplus.

Einen Schwerpunkt nimmt die Prävention ein. Geschützt werden sollen die Versicherten vor jedweden Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Gefahren für die Gesundheit. Insofern finden Beratungen in den Mitgliedsunternehmen sowie in Schulen statt. Zum Maßnahmenkatalog gehören auch die Beurteilung von Arbeitsplätzen sowie die Sicherheitserziehung inklusive von Unfallverhütungsvorschriften.

Versichert sind rund 6,3 Millionen.
Per anno werden 423.032 Unfälle gemeldet inklusive 61.001 Arbeitsunfälle.
Es gibt 1.645 Mitgliedsunternehmen.

Die Unfallkasse vereint vier Träger. Dazu gehören die Landesunfallkasse und Feuerwehr-Unfallkasse des Bundeslandes NRW sowie die beiden Verbände Gemeindeunfallversicherung Westfalen-Lippe und Gemeindeunfallversicherung Rheine.

Eine Regionaldirektion gibt es in Münster. Büros sind ferner in Dortmund sowie Gütersloh ansässig.

Begründet wurde die Unfallkasse durch die gesetzliche Unfallversicherung im Jahre 1884. Damals wurde die Bismarck'sche Gesetzgebung von Kaiser Wilhelm I. umgesetzt. 1971 trat die gesetzliche Unfallversicherung für Schüler und 1997 für Kinder von Tageseinrichtungen in Kraft. 2008 erfolgte die Fusion zum Träger von Nordrhein-Westfalen. Für diesen Zweck war bereits 1999 ein Koordinierungsrat gegründet worden. (fi)





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