Bundeskartellamt (BKartA)

Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: 0228-9499-0
Amtsgericht Keine

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Anzahl Mitarbeiter:

320 in Deutschland
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Umsatzklasse:
10 - 50 Mio. Euro
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Gegründet: 1958

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Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Gruppenkriterium Kommunen
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Platz 22.808 von TOP 140.000
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Kontaktpersonen
Anzahl Kontaktpersonen mit öffentlichen Profilen:
47
Mitarbeiterverteilung
Mitarbeiterverteilung in der Branche Bundesämter & Bundesanstalten
39% unter 50 Mitarbeiter
10% 50 – 250 Mitarbeiter
51% über 250 Mitarbeiter

Informationen über Bundeskartellamt (BKartA)

Das Bundeskartellamt, kurz auch BKartA, ist für den Schutz des Wettbewerbs in Deutschland zuständig.

Um diesen durchzusetzen, geht es seinen Aufgaben in vier Hauptbereichen nach. Das sind:
  • Kartellverbot
  • Missbrauchsaufsicht
  • Fusionskontrolle und
  • Vergaberecht

Bei den ersten drei Segmenten geht es darum, eine wirtschaftlich so mächtige Stellung von Unternehmen zu verhindern, dass diese keinem hinreichenden Wettbewerbsdruck mehr ausgesetzt sind beziehungsweise eine annähernd marktbeherrschende Stellung missbräuchlich nutzen. Im Mittelpunkt beim letzten Punkt stehen Nachprüfungen von Vergabeverfahren des Bundes beziehungsweise dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Auftraggebern.

Als Bundesoberbehörde ist das Bundeskartellamt selbstständig arbeitend. Es ist aber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nachgeordnet. Die Arbeit des BKartA läuft auf der Basis des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Seinen Sitz hat es in Bonn. Vorher war es von der Gründung 1958 bis 1999 in Berlin angesiedelt.

Zwar wendet das Bundeskartellamt in erster Linie Bundesrecht an. Aber gerade bei grenzübergreifenden Entscheidungen kann es auch das Wettbewerbsrecht des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union anwenden. Ab bestimmten Größen bei angestrebten Fusionen ist jedoch automatisch die EU-Kommission zuständig. Darüber hinaus arbeitet das BKartA eng mit den Landeskartellbehörden der sechzehn Bundesländer zusammen.

In Fällen von aufgedeckten Verstößen hat das Bundeskartellamt vergleichsweise weit reichende Befugnisse. Es darf verbindlich bestimmte Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen oder Geldstrafen aussprechen. Zudem verfügt es auch über erhebliche Ermittlungsbefugnisse. Das Unternehmen ist ein Ausbildungsbetrieb.

Geschäftsführung

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