Die Filmförderungsanstalt FFA erbringt Dienstleistungen für deutsche Filme.
Im Mittelpunkt der Berliner Institution stehen Leistungen rund um Kinofilme. Kernkompetenzen sind sämtliche Phasen wie die Entwicklung des Drehbuchs und die Produktion sowie der Verleih inklusive des Vertriebs. Weitere Schwerpunkte sind das Fördern von Kinos sowie das Erhalten von Filmen als Erbe. Zudem gehört die Verbreitung deutscher Filme im Ausland zum Portfolio. Erfasst und analysiert werden ferner die Marktdaten rund um die Wirtschaft von Kinos und Videos.
Es handelt sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Wahrgenommen werden die Geschäfte auf der Basis des Filmförderungsgesetztes. Finanziert wird die Institution über die Filmabgabe. Erhoben werden diese Beiträge von den Kinos und der Videowirtschaft sowie vom Fernsehen. Das Budget liegt per anno bei circa 76 Millionen Euro.
Beschlossen werden die Aufgabenkreise von 36 Mitgliedern. Diese gehören sowohl dem Deutschen Bundestag an als auch dem Bundesrat sowie den Sendern und Gewerkschaften inklusive den Kirchen. Gewählt wird das Präsidium. Es besteht aus zehn Mitgliedern. Von den Kommissionen erfolgt die Entscheidung, welche Projekte Leistungen erhalten.
Gestellt werden die Förderungen durch Anträge. Für die jeweiligen Bereiche wie Produktion oder Drehbuch gibt es spezielle Einreichtermine.
Verabschiedet wurde das Filmförderungsgesetz vom Bundestag im Jahre 1967. Durch die 'Kleine Novelle' 1971 erfolgte die Verpflichtung, Rechte für Fernsehausstrahlungen erwerben zu müssen. 1973 wurde in der 'Großen Novelle' die Projektfilmförderung eingeführt.
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Filmförderungsanstalt ist ein Unternehmen der Branche Filmstudios & Filmproduktion.
Der Firmensitz befindet sich in Berlin.