Bundeszentralamt für Steuern

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
Deutschland
Telefon: 0228-406-0
Amtsgericht: Keine
UIN: DE259582878

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Anzahl Mitarbeiter:

1.050 in Deutschland in Deutschland
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Umsatzklasse:

100 - 250 Mio. Euro
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Gegründet: 2006

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Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Gruppenkriterium: Kommunen
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Kontaktpersonen
Anzahl Kontaktpersonen mit öffentlichen Profilen:
44
Mitarbeiterverteilung
Mitarbeiterverteilung in der Branche Bundesämter & Bundesanstalten
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2% Array

Informationen über Bundeszentralamt für Steuern

Das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, kümmert sich um steuerliche Belange mit nationalem und internationalem Bezug.

Darüber hinaus ist es auch für Bundesbetriebsprüfungen zuständig. Organisiert ist es als Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnet ist. Geregelt sind die steuerlichen Aufgaben im Finanzverwaltungsgesetz. Der Hauptsitz befindet sich in Bonn. Drei weitere Dienstsitze werden in Berlin, Saarlouis und Schwedt an der Oder unterhalten.

Die beiden großen Geschäftsbereiche Steuern und Bundesbetriebsprüfungen werden in fünf Abteilungen, drei für die Steuer und zwei für Bundesbetriebsprüfungen, gemeinsam mit einer administrativen Abteilung abgearbeitet. Die kümmert sich neben der Organisation auch um Dinge wie Gesetzesfolgenabschätzung und Risikomanagement.

Zu den wichtigen Aufgaben im steuerlichen Segment gehören außer den regulären Tätigkeiten einer Steuerbehörde auch Koordinierungsaufgaben im Inland mit Amtshilfe für einheimische und ausländische Behörden, Fachaufsichten sowie zahlreiche informative internationale Aspekte wie die Vergabe nationaler und die Bestätigung ausländischer Umsatzsteueridentifikationsnummern.

Die Bundesbetriebsprüfung ist unterteilt in Produktions- und Dienstleistungsbranchen. Rund 140 Bundesbetriebsprüfer kümmern sich um die Prüfungen bei den bundesweit etwa 15.000 Groß- und Konzernbetrieben.

Des Weiteren verwaltet das BZSt einen Teil der Bundessteuern und betreibt das GEMFA. Das ist ein deutsches Auskunftssystem für die Ermittlung des jeweils für eine Gemeinde zuständigen Finanzamtes.

Entstanden ist das Bundeszentralamt für Steuern als Nachfolgebehörde des Bundesamtes für Finanzen im Januar 2006.

Chronik

  1. 2006: Gründung der Bundesbehörde

Geschäftsführung

  • Brigitte Vossebürger

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