Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Robert-Bosch-Str. 28
63225 Langen (Hessen)
Deutschland
Telefon: 06103-8043-0
Amtsgericht Keine

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Anzahl Mitarbeiter:

100 - 249
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Umsatzklasse:
10 - 50 Mio. Euro
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Gegründet: 2009

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Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Gruppenkriterium Kommunen
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Platz 56.899 von TOP 140.000
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Kontaktpersonen
Anzahl Kontaktpersonen mit öffentlichen Profilen:
1
Mitarbeiterverteilung
Mitarbeiterverteilung in der Branche Bundesämter & Bundesanstalten
39% unter 50 Mitarbeiter
10% 50 – 250 Mitarbeiter
51% über 250 Mitarbeiter

Informationen über Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nimmt hoheitliche Aufgaben wahr.

Kernkompetenz der Bundesoberbehörde BAF aus Hessen mit dem Hauptsitz in Langen ist die Zertifizierung von zivilen Flugsicherungsorganisationen. Impliziert ist auch deren Überwachung. Darüber hinaus erfolgt die Lizenzierung des Flugsicherungspersonals. Wahrgenommen wird insofern eine Aufsichtsfunktion. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit sowohl mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr als auch der militärischen Flugsicherung. Der Geschäftsbereich obliegt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Veröffentlicht werden Publikationen.

Die Behörde setzt sich aus fünf Referaten zusammen.
Zur Sicherheitsaufsicht gehören Zertifizierungen bezüglich der Flugsicherungs- und Ausbildungsorganisationen oder auch des Meldewesens rund um sicherheitsrelevante Vorfälle.
Die Sicherheitsaufsicht im Bereich der Technik umfasst das Prüfen von Anlagenschutzbereichen sowie die Überwachungsaufgaben rund um das Einhalten der EU-Verordnungen.
Darüber hinaus erfolgt die Wirtschaftsaufsicht zur Leistungsplanung von Nutzerkonsultationen oder auch die Festlegung der Gebühren zur Flugsicherung.
Zudem werden Flugverfahren festgelegt. Impliziert ist das Einvernehmen zu temporären Flugverfahren. Darüber hinaus erfolgt die Prüfung von Anträgen für Bauprojekte.
Abgerundet wird der Aufgabenkreis von der zentralen Verwaltung.

Gegründet und in Dienst genommen wurde die Behörde im Jahre 2009. Drei Jahre zuvor hatte Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift zum Gesetz verweigert, weil die Möglichkeit einer Kapitalprivatisierung gegeben war. Vom Grundgesetz her sei jedoch eine bundeseigene Verwaltung vorgesehen. Daraufhin wurden Änderungen und Anpassungen vorgenommen. 2015 erfolgte die Unterzeichnung des Rahmenabkommens mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr.

Chronik

  1. 2009: Gründung des Bundesamtes

Geschäftsführung

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