Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstr. 6
53175 Bonn
Deutschland
Telefon: 0228-9826-0
Amtsgericht Keine

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Anzahl Mitarbeiter:

1.050 in Deutschland
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Umsatzklasse:
100 - 250 Mio. Euro
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Gegründet: 1994

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Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Gruppenkriterium Kommunen
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Kontaktpersonen
Anzahl Kontaktpersonen mit öffentlichen Profilen:
1
Mitarbeiterverteilung
Mitarbeiterverteilung in der Branche Bundesämter & Bundesanstalten
39% unter 50 Mitarbeiter
10% 50 – 250 Mitarbeiter
51% über 250 Mitarbeiter

Informationen über Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Das Eisenbahn-Bundesamt, kurz EBA, ist die Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für die Eisenbahnen in Deutschland.

Es ist für direkt für die im Bundesbesitz befindlichen Eisenbahninfrastrukturbetriebe und für bundesweit agierende ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen zuständig. Darüber hinaus übernimmt es für dreizehn der sechzehn Bundesländer - Ausnahmen sind Hamburg, Berlin und Niedersachsen - auf deren Weisung die Aufsichtspflicht. Es ist zudem für die Untersuchungen nach Eisenbahnunfällen verantwortlich.

Das EBA ist eine von einem Präsidenten geleitete selbstständige Bundesoberbehörde in Segment der Bundesverkehrsverwaltung. Es unterliegt den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das auch die Fach- und Rechtsaufsicht ausübt.

Die Zentrale des EBA befindet sich in Bonn. Sie ist organisatorisch in vier Abteilungen unterteilt. In die Zentralabteilung sowie je eine Abteilung für Infrastruktur, für Fahrzeuge und Betrieb sowie für die Finanzierung der Infrastruktur. Dazu kommen zwölf Außenstellen mit fünfzehn Standorten.

Die Außenstellen werden unterhalten in Berlin, Dresden, Erfurt, Essen, Halle an der Saale, Hannover, Köln, München und Nürnberg sowie je eine mit Niederlassungen in Hamburg und Schwerin, in Frankfurt und Saarbrücken sowie in Stuttgart und Karlsruhe. Dort werden Arbeiten aus fünf Sachbereichen durchgeführt.

Das sind erstens Planfeststellung und Recht. Zweitens technische Aufsicht und Bauaufsicht über Ingenieurbau, Oberbau, Hochbau, Maschinenbau und LEA. Drittens technische Aufsicht und Bauaufsicht über Signal- und Telekom- sowie elektrotechnische Anlagen. Viertens Aufsicht über den Eisenbahnbetrieb und Überwachung von Gefahrgut-Transporten. Und fünftens Finanzierung der Infrastruktur.

Das EBA entsteht 1994 im Zuge des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens. Das war durch die Wiedervereinigung und die seitdem existierenden zwei überregionalen staatlichen Bahnbetriebe, die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn, notwendig geworden. Die wurden zeitgleich in die neue Deutsche Bahn AG überführt. Das Unternehmen ist ein Ausbildungsbetrieb.

Chronik

  1. 1994: Gründung der Bundesbehörde

Geschäftsführung

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