Das Bundesamt für Soziale Sicherung BAS zählt als Rechtsaufsichtsbehörde.
Kernkompetenzen der behördlichen Institution sind Aufsicht- und Verwaltungsaufgaben. Darüber hinaus bildet der Finanzausgleich einen Schwerpunkt. Es handelt sich um eine selbständig agierende Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS zugehörig ist.
Zuständig ist die Bundesbehörde für die Renten- sowie Unfallversicherung. Innerhalb dieses Bereichs erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Bezug auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Überwacht werden die Leistungserbringung und die Rechnungs- und Betriebsführung von Krankenkassen. Ergänzt wird dieser Bereich von den Haushaltsplänen der Sozialversicherungsträger. Darüber hinaus erfolgt die Rechtsaufsicht über die Träger von der gesetzlichen Kranken- und Renten- sowie Unfallversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Im Fokus steht die Leistungserbringung. Auch gehören Aufsichtsprüfungen wie das Bearbeiten von Petitionen oder von Beschwerden zu den Schwerpunkten. Genehmigt werden ferner Dienstordnungen.
Im Rahmen der Verwaltungsaufgaben wird der morbiditätsorientiere Risikostrukturausgleich durchgeführt und außerdem die Gesundheitsfonds verwaltet.
Ferner erfolgt der monatliche Finanzausgleich bezüglich der Sozialen Pflegeversicherung.
Zuständig ist die Behörde außerdem für die Zulassungen von Behandlungsprogrammen für Patienten, die chronisch krank sind.
Außenstellen befinden sich in
Berlin und Cloppenburg sowie Duisburg und Fulda inklusive Ingolstadt.
Errichtet wurde das Bundesamt in
Berlin im Jahre 1956 infolge Gesetzgebung. Allerdings resultieren die Wurzeln bereits von anno 1884, als ein Unfallversicherungsgesetz initiiert wurde. Parallel entstand das Reichsversicherungsamt. 1999 erfolgte die Verlegung des Sitzes nach Bonn.
(fi)
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Bundesamt für Soziale Sicherung ist ein Unternehmen der Branche Bundesämter & Bundesanstalten.
Der Firmensitz befindet sich in Bonn.