Fernstraßen-Bundesamt

Fernstraßen-Bundesamt
Lange Str. 40
04103 Leipzig
Deutschland
Telefon: 0341-49611-0
Amtsgericht Keine
UIN: DE323150724

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Anzahl Mitarbeiter:

1.230 in Deutschland
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Umsatzklasse:
100 - 250 Mio. Euro
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Gegründet: 2018

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Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Gruppenkriterium Kommunen
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Platz 7.620 von TOP 140.000
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Kontaktpersonen
Anzahl Kontaktpersonen mit öffentlichen Profilen:
1
Mitarbeiterverteilung
Mitarbeiterverteilung in der Branche Bundesämter & Bundesanstalten
39% unter 50 Mitarbeiter
10% 50 – 250 Mitarbeiter
51% über 250 Mitarbeiter

Informationen über Fernstraßen-Bundesamt

Das Fernstraßen-Bundesamt FBA agiert als Aufsichtsbehörde.

Zuständige ist die Bundesoberbehörde aus Sachsen mit Sitz in Leipzig für hoheitliche Aufgaben rund um Bundesautobahnen sowie Bundesstraßen. Es handelt sich um eine selbständige und unabhängige Institution. Im Fokus stehen die Aufsicht sowie Genehmigungen. Darüber hinaus fungiert die Behörde als Anhörungs- sowie als Planfeststellungsamt für jedwede Autobahnprojekte. Es handelt sich ferner um den Dienstherrn für das Beamtenpersonal, das zum Bund im Zuge der neuen Aufgabenverteilung von den Ländern versetzt wurde. Es besteht die Zugehörigkeit zum ?Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur?.

Im Bereich der Planfeststellung ist die Behörde für Anhörungen rund um den Bau oder Änderungen der Bundesautobahnen zuständig. Ausnahmeregelungen bestehen für Baden-Württemberg und Bayern sowie Hamburg und Hessen.
In Bezug auf das Straßenrecht obliegen der Behörde alle anbaurechtlichen Zuständigkeiten.
Im Rahmen als Dienstherr erfolgen vom Bundesamt sowohl Ernennungen als auch Beförderungen oder die Vergabe der Besoldung.

Weitere Standorte befinden sich in Hannover und Bonn sowie Gießen.

Errichtet wurde die Behörde im Jahre 2018. Vorausgegangen war die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern. Es handelte sich um die größte Reform in Bezug auf Autobahnen. Aufgenommen wurden die hoheitlichen Aufgaben Anfang 2021. Zuvor flossen die Bundesautobahnen in eine eigene Bundesverwaltung. Seitdem erfolgen die Planung und der Bau sowie der Betrieb einzig durch den Bund.

Geschäftsführung

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