Das Deutsche Patent- und Markenamt, kurz DPMA, ist in Deutschland für den gewerblichen Rechtsschutz und den Schutz geistigen Eigentums zuständig.
Umgesetzt wird das durch die Erteilung von gewerblichen Schutzrechten und deren Verwaltung. Das DPMA agiert als Bundesoberbehörde und ist dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnet. Als rechtliche Grundlage fungiert das deutsche Patentgesetz. Seinen Hauptsitz hat das DPMA in München. Zwei Außenstellen werden in
Berlin und Jena unterhalten.
Ihre Haupttätigkeiten liegen in mehreren Feldern. Das ist natürlich vorrangig die Erteilung von Patenten. Dazu kommt als beständig wachsender Bereich der Eintrag von Marken sowie von Gebrauchs- und Geschmacksmustern.
Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte informiert. Das DPMA arbeitet in den Bundesländern mit den Patentinformationszentren zusammen. Explizit nicht zu den Aufgaben gehört die Verwertung der Patente, woraus sich andernfalls auch Interessenkonflikte ergeben könnten.
Das Kaiserliche Patentamt nimmt 1877 seine Arbeit in
Berlin auf. Ab 1919 als Reichspatentamt ist es bis 1945 in
Berlin angesiedelt. Nachdem es dann bis 1948 keine entsprechenden Stellen in Deutschland gab, eröffneten Annahmestellen in
Berlin und Darmstadt, die dann 1949 vom neuen Deutschen Patentamt abgelöst wurden.
Das wiederum integrierte 1990 das in
Berlin ansässige Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR. 1998 gab es zunächst weit reichende Umstrukturierungsmaßnahmen in deren Zuge viel von
Berlin nach Jena verlagert wurde. Zudem bekam es seinen heutigen Namen, der die angewachsene Bedeutung von Markenrechte hervorheben soll.
(sc)
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Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) ist ein Unternehmen der Branche Bundesämter & Bundesanstalten.
Der Firmensitz befindet sich in München.