Luftfahrt-Bundesamt

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
Deutschland
Telefon: 0531-2355-0
Amtsgericht Keine

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Anzahl Mitarbeiter:

1.800 in Deutschland
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Umsatzklasse:
100 - 250 Mio. Euro
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Gegründet: 1918

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Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Gruppenkriterium Kommunen
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Platz 4.459 von TOP 140.000
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Kontaktpersonen
Anzahl Kontaktpersonen mit öffentlichen Profilen:
1
Mitarbeiterverteilung
Mitarbeiterverteilung in der Branche Bundesämter & Bundesanstalten
39% unter 50 Mitarbeiter
10% 50 – 250 Mitarbeiter
51% über 250 Mitarbeiter

Informationen über Luftfahrt-Bundesamt

Das Luftfahrt-Bundesamt, kurz LBA, kümmert sich um die Belange der zivilen Luftfahrt in Deutschland.

Das LBA operiert als Bundesoberbehörde. Es ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgeordnet und dort der Dienst- und Fachaufsicht unterstellt. Seinen Hauptsitz hat das LBA in Braunschweig, wo die vier Bereiche Technik, Betrieb, Personal und Zentrale Dienste in jeweils eigenen Abteilungen angesiedelt sind. Seine Tätigkeiten sind im Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt festgelegt.

Sechs Außenstellen werden an den großen Flughafenstandorten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart unterhalten. Insgesamt ist das LBA stark international ausgerichtet. Es ist unter anderem in der Europäischen Agentur für Flugsicherheit engagiert, dessen Vorgängerorganisation JAA sie mitgegründet hatte.

Ihre maßgeblichen Aufgaben sind vor allem als technische Prüfungs- und Zulassungsbehörde zu sehen:
  • Prüfungen, Lizenzen und Zulassungen
  • Instandhaltungsprogramme
  • Aufsicht über Luftsportverbände
  • Genehmigung und Überwachung von nationalen Betrieben und technischen Diensten
  • Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen
  • Kontrolle von Flughafensicherungsmaßnahmen
  • Führung der Luftfahrerdatei

Flankiert wird das durch zahlreiche Dienste und Leistungen beispielsweise bei der Transparenz bei der Angabe von Flugpreisen in Deutschland sowie als Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für Fluggäste. Darüber hinaus darf sie Ordnungswidrigkeiten bei Luftsportverbänden ahnden und ist auch für die Überprüfung ausländischer Fluggesellschaften auf deutschen Airports zuständig.

Das Reichsluftamt wurde 1918 gegründet. Nach einer Neuordnung übernahm 1934 das Reichsluftfahrtministerium alle Aufgaben der deutschen Luftfahrt. In Westdeutschland entstand nach Rückgabe der Lufthoheit von Seiten der Alliierten das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig. Die beiden DDR-Institutionen die Hauptverwaltung der Zivilen Luftfahrt im Ministerium für Verkehrswesen und die Staatliche Luftfahrt-Inspektion wurden angegliedert beziehungsweise aufgelöst.

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